Website fördern lassen 2026: welche Zuschüsse es noch gibt und welche nicht

Gibt es 2026 noch Fördergeld für eine Firmenwebsite? Was Bund und Länder laut ihren Richtlinien fördern, was sie ausschließen, wo es doch geht und was ihr tut, wenn es nicht klappt.

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Kategorie

Webdesign & UX

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Autor

Dustin Tatarowicz

Dustin Tatarowicz

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„Gibt es dafür nicht eine Förderung?“ Diese Frage hören wir in fast jedem Erstgespräch zu einer neuen Website. Die ehrliche Antwort für 2026: Für den Bau einer normalen Firmenwebsite gibt es in den meisten Bundesländern keinen Zuschuss mehr. Für die Beratung davor, für Websites mit echten Funktionen und in einzelnen Ländern sieht es besser aus.

Für diesen Ratgeber haben wir am 13. Oktober 2026 die Richtlinien, Merkblätter und FAQ der wichtigsten Bundes- und Landesprogramme gelesen. Viele Seiten im Netz werben noch mit Programmen, die längst beendet sind. Hier steht, was heute tatsächlich gilt, wörtlich belegt, und was ihr tun könnt, wenn keine Förderung passt.

Kurz gesagt (Stand 13. Oktober 2026)

Eine reine Unternehmenswebsite wird 2026 fast nirgends mehr bezuschusst. Das Bundesprogramm go-digital ist seit Ende 2024 beendet und hat Websites schon vorher ausgeschlossen. Die meisten Landesprogramme, darunter NRW und Bayern, schließen „Webseiten“ ausdrücklich aus. Ausnahmen sind Sachsen-Anhalt, wo Webseiten ausdrücklich förderfähig sind, und Websites mit echten Funktionen wie Buchung oder Bestellung, etwa über den KfW-Förderkredit Digitalisierung. Die Beratung vor dem Website-Bau wird dagegen oft gefördert oder ist sogar kostenlos, zum Beispiel bei der Handwerkskammer. Wichtig: Beauftragt niemanden, bevor der Förderbescheid da ist.

Die Programme im Überblick

Die Übersicht zeigt, was die Programme zur Website ausdrücklich sagen. Grün heißt Zuschuss möglich, violett nur die Beratung, gelb nur unter Bedingungen, grau ausgeschlossen.

Förderung für eine Website 2026 nach Programmen: Bund, NRW, Bayern, Sachsen-Anhalt und weitere Länder

Förderung für eine Website nach Programmen, Stand 13. Oktober 2026. Grundlage sind die Richtlinien und Merkblätter der Förderbanken und Ministerien.

Was es nicht mehr gibt

go-digital ist beendet, und Websites waren dort nie förderfähig. Viele Anbieter werben noch mit dem Bundesprogramm. Es ist am 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Und schon während der Laufzeit stand in den FAQ: „die Förderung des erstmaligen Aufbaus und der Anpassung einer bestehenden Webseite“ sei von der Förderung ausgeschlossen.

Auch mehrere Landesprämien sind ausgelaufen. Die Digitalprämie Berlin endete 2023, die Digitalisierungsprämie Plus in Baden-Württemberg am 30. Juni 2025, der Digitalbonus Niedersachsen Ende 2025, der DIGI-Zuschuss Hessen im Juni 2026. Wer euch heute eine davon verspricht, hat seine Seite lange nicht aktualisiert.

Was die Länder ausdrücklich ausschließen

NRW fördert seit 2026 nur noch KI- und ähnliche Produkte. Im Programm Mittelstand Innovativ & Digital steht in der Liste der nicht förderfähigen Maßnahmen wörtlich: „Maßnahmen mit dem Ziel der Unternehmens-, Produktpräsentation und der Digitalisierung des Vertriebes, wie zum Beispiel Webseiten, Webshop, Social-Media-Tools, Marketingtools“.

Bayern schließt Standard-Websites aus. Die Richtlinie zum Digitalbonus nennt „Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen“ als nicht förderfähig. Gemeint sind laut Vollzugshinweisen „herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation“ ohne tiefe Einbindung in die betrieblichen Abläufe.

Ähnlich ist es in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen und Bremen. Schleswig-Holstein schließt die „Erstellung oder Optimierung einer Website … zur reinen Unternehmens- oder Produktdarstellung“ aus, das Saarland „einfache Standard-Webseiten“. Wer nur eine schönere Visitenkarte im Netz will, findet in diesen Ländern keinen Zuschuss.

Wo es doch geht

Sachsen-Anhalt fördert Webseiten ausdrücklich. Das Programm Digital Innovation der Investitionsbank Sachsen-Anhalt nennt als förderfähig „Webanwendungen unter Beachtung der Usability (alle Endgeräte betrachtend), zum Beispiel Webseiten, Apps, kreativer Content“. Gefördert werden 50 %, höchstens 70.000 €, für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Das nächste Antragsfenster öffnet am 16. November 2026 um 13 Uhr und schließt nach 90 Anträgen, danach entscheidet eine Punktbewertung.

Websites mit echten Funktionen gehen über den KfW-Kredit. Der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW läuft seit Juli 2025 über die Hausbank. Förderfähig ist laut Merkblatt die „grundlegende Neugestaltung einer Unternehmenswebsite oder App mit neuen Funktionalitäten, z.B. interaktive Anwendungen für Kunden“, sofern dabei digitale Systeme miteinander vernetzt werden, etwa Website, Terminbuchung und Warenwirtschaft. Es ist ein Kredit, kein Geschenk: Je nach Stufe gibt es 3 bis 5 % als Tilgungszuschuss.

Im Saarland und in Hamburg nur mit Verkaufsfunktion oder als Kredit. Das Saarland fördert Webseiten, die „einen direkten Verkaufserlös ermöglichen (Bestellsysteme, Ticketbuchungssysteme oder vergleichbare)“. Hamburg bietet den Hamburg-Kredit Digital ab 25.000 € mit Landeszuschuss.

Die Beratung davor wird oft gefördert

Bei der Handwerkskammer ist die Beratung kostenlos. Handwerksbetriebe bekommen von den Betriebsberatern ihrer Kammer kostenlose Beratung, auch zur Website und zur Online-Sichtbarkeit. Die Kammer baut keine Website, aber sie hilft, Ziele und Anforderungen zu klären, bevor ihr Angebote einholt.

Die BAFA-Beratungsförderung läuft noch bis Ende 2026. Gefördert wird ein Zuschuss zum Honorar eines registrierten Unternehmensberaters, in NRW und den meisten westlichen Ländern 50 % von höchstens 3.500 €, also bis 1.750 €. Anträge sind laut Richtlinie nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Die Umsetzung, also der Bau der Website, ist nicht förderfähig, und der Berater muss neutral sein. Eine Agentur, die anschließend die Website baut, kann diese Beratung deshalb in der Regel nicht selbst leisten.

Hessen und einige andere Länder fördern Digitalisierungsberatung. In Hessen bezuschusst die DIGI-Beratung des RKW Beratungen ausdrücklich auch zu „Webanwendungen … z.B. Webseiten“. Rheinland-Pfalz, Bremen und Hamburg haben eigene Beratungsprogramme.

So geht ihr vor

Klärt zuerst, was die Website können soll. Ob eine Förderung in Frage kommt, hängt fast immer daran, ob die Website mehr ist als Präsentation: Terminbuchung, Bestellungen, Anbindung an Kalender, Warenwirtschaft oder Kundendaten. Wenn ja, lohnt sich die Prüfung von KfW und Landesprogrammen. Wenn nein, ist die Beratungsförderung der realistische Weg.

Holt Angebote ein, aber unterschreibt sie erst nach dem Bescheid. Für fast jeden Antrag braucht ihr ein Angebot oder eine Kostenschätzung. Das ist unproblematisch. Schädlich ist erst der Auftrag: Bei BAFA zählt schon der Abschluss des Beratungsvertrags als Beginn, in Bayern sogar ein mündlicher Auftrag, und in NRW dürfen vor der Bewilligung keine Vereinbarungen rechtskräftig geschlossen sein. Wir schreiben euch gern ein Angebot, das ihr dem Antrag beilegen könnt, und fangen erst an, wenn ihr grünes Licht habt.

Rechnet mit Eigenanteil und Bürokratie. Fast überall bleiben mindestens 50 % Eigenanteil, dazu kommen Mindestbeträge (NRW 8.000 € förderfähige Kosten, Bayern 4.000 €) und die De-minimis-Erklärung, mit der ihr bestätigt, dass ihr in drei Jahren nicht mehr als 300.000 € Beihilfen erhalten habt. Bei einer Website für ein paar tausend Euro kann der Aufwand größer sein als der Zuschuss.

Fragt euren Steuerberater nach der Abschreibung. Ob eine Website sofort als Aufwand gilt oder über mehrere Jahre abgeschrieben wird, ist steuerlich nicht pauschal geregelt. Das BMF-Schreiben von 2022 zur einjährigen Nutzungsdauer für Software erwähnt Websites nicht. Das klärt ihr am besten vor der Investition.

Und wenn die Förderung nicht klappt?

Dann zahlt ihr bei uns in Raten. Förderprogramme haben Kontingente, Losverfahren und Fristen, und oft passt das eigene Vorhaben schlicht nicht in die Richtlinie. Damit ein sinnvolles Projekt nicht daran scheitert, bieten wir bei allen unseren Leistungen Ratenzahlung an. Die Website für 999 Euro zahlt ihr zum Beispiel in vier Raten ohne Aufschlag, bei größeren Projekten legen wir die Raten im Erstgespräch gemeinsam fest. Fragt einfach danach, auch wenn ihr parallel noch auf einen Förderbescheid wartet.

Was sich geändert hat und was das für euch heißt

Die Zeit der breiten Digitalisierungsprämien ist vorbei. 2024 bis 2026 sind go-digital, mehrere Landesprämien und der DIGI-Zuschuss Hessen ausgelaufen, NRW hat sein Programm auf KI-Produkte umgestellt, und die BAFA-Beratungsförderung endet laut Richtlinie mit Anträgen bis Ende 2026. Für euch heißt das: Plant eine Website mit eigenem Budget, prüft eine Förderung als Bonus, und nutzt die kostenlose oder geförderte Beratung, solange es sie gibt.

Stand dieser Fassung: 13. Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich oft, Kontingente sind manchmal nach Stunden ausgeschöpft. Prüft den aktuellen Stand immer direkt beim Programm, bevor ihr plant. Dieser Beitrag ist keine Förder- oder Rechtsberatung.

Ihr plant eine neue Website?

Wir bauen Websites für Betriebe, die damit Kunden gewinnen wollen, mit Festpreis und Liefertermin. Wenn eine Förderung in Frage kommt, schreiben wir euch ein passendes Angebot für den Antrag. Und wenn nicht, gibt es Ratenzahlung. Dazu passt: Was kostet eine Website? · Die 10 UX-Fehler, die Anfragen kosten · Leistung: Webdesign · Website für 999 Euro

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