Website erstellen lassen 2026: Ablauf, Vertrag und woran ihr eine gute Agentur erkennt
Wie ein Website-Projekt abläuft, was ihr vorbereiten solltet, was in Angebot und Vertrag gehört und warum die Domain auf euren Namen laufen muss: mit Briefing-Vorlage, Fragen an die Agentur und dem Stand der Förderung 2026.
Datum
Kategorie
Autor

Wer eine Website erstellen lassen will, bekommt schnell drei Angebote, die nichts miteinander zu tun haben: 1.500 €, 6.000 € und 14.000 €, mit unterschiedlichen Leistungen, Laufzeiten und Kleingedrucktem. Ob das günstige Angebot ein Schnäppchen ist oder eine Falle, steht selten im Preis. Es steht im Ablauf, im Vertrag und in der Frage, wem Domain, Design und Texte am Ende gehören.
Dieser Ratgeber erklärt, wie ein Website-Projekt mit einer Agentur oder einem Freelancer abläuft, was ihr vorbereiten solltet, worauf es im Vertrag ankommt und woran ihr eine gute Agentur erkennt. Die rechtlichen Punkte haben wir am 12. Oktober 2026 im Gesetzestext, in Urteilen des Bundesgerichtshofs und bei DENIC nachgelesen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung, zeigen euch aber, welche Fragen ihr stellen solltet. Was eine Website kostet, beantwortet ausführlich unsere Seite Was kostet eine Website 2026, hier geht es um alles drumherum.
Kurz gesagt (Stand 12. Oktober 2026)
Eine Website erstellen zu lassen dauert selten wegen der Technik lange, sondern wegen der Inhalte, und ein gutes Angebot nennt nicht nur einen Preis, sondern auch Termin, Umfang und Rechte. Klärt vor dem Start Ziel, Zielgruppe und Budget, sammelt Texte und Fotos früh und vergleicht Angebote nach Leistungsumfang statt nach Endsumme. Im Vertrag sollten stehen: Festpreis und Liefertermin, Abnahme, Nutzungsrechte an Design, Code und Texten, die Herausgabe aller Zugänge und eine Domain, die auf euren Betrieb registriert ist. Hostet die Agentur, braucht ihr einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Das Bundesförderprogramm go-digital gibt es seit Ende 2024 nicht mehr.
Drei Wege zur Website, und für wen welcher passt
Ihr könnt selbst bauen, einen Freelancer beauftragen oder eine Agentur. Jeder Weg hat seine Berechtigung, er muss nur zu eurem Ziel und eurer Zeit passen. In Deutschland hatten laut Eurostat 2025 rund 92 % der Betriebe ab zehn Beschäftigten eine Website, bei Kleinstbetrieben mit bis zu neun Beschäftigten waren es 2023 nur 65 %. Jeder dritte kleine Betrieb steht also noch vor genau dieser Entscheidung.

Die drei Wege im Vergleich, aus unserer Seite zu Website-Kosten. Den Baukasten-Weg haben wir in einem eigenen Beitrag ausführlich durchgerechnet.
Ein Baukasten passt, wenn ihr Zeit habt und Texte und Fotos selbst macht. Was er kostet und warum er Betrieben selten Anfragen bringt, steht in Homepage-Baukasten oder KI-Website?.
Ein Freelancer passt, wenn ihr genau wisst, was ihr wollt, und selbst koordiniert. Laut Freelancer-Kompass 2026 der Plattform freelancermap verlangen Selbstständige im Bereich Software- und Webentwicklung im Schnitt 91 € pro Stunde, im Bereich Design, Medien und Kreativdienste 89 €. Die Umfrage stammt von einer IT-lastigen Plattform und ist kein Marktpreis für Webdesign, gibt aber eine Größenordnung. Achtet bei Abrechnung nach Stunden auf eine vereinbarte Obergrenze und fragt, wer einspringt, wenn die Person krank wird.
Eine Agentur passt, wenn die Website Anfragen bringen soll und ihr euch nicht um alles selbst kümmern wollt. Ihr bezahlt dann nicht nur Gestaltung und Technik, sondern auch Konzept, Projektleitung und Erfahrung damit, was bei euren Kunden funktioniert. Seriöse Agenturen nennen einen Festpreis für einen klar beschriebenen Umfang.
Der Ablauf in sieben Schritten
Ein Website-Projekt ist Teamarbeit, und ihr habt darin mehr Aufgaben, als viele denken. Die Grafik zeigt, wer in welchem Schritt was liefert.

Typischer Ablauf eines Website-Projekts mit Agentur oder Freelancer. Hervorgehoben ist der Schritt, an dem Projekte am häufigsten stocken.
Die meiste Zeit kostet nicht das Bauen, sondern das Warten auf Inhalte. Eine belastbare Studie dazu haben wir nicht gefunden, aber in unseren eigenen Projekten der letzten Jahre ist es der häufigste Grund, warum ein Termin rutscht: Die Texte zu den Leistungen sind noch nicht freigegeben, die Fotos vom Team fehlen, das Logo gibt es nur als verpixelte Datei. Wer diese Dinge vor dem Start sammelt oder gleich mit beauftragt, ist deutlich schneller online.
Feedback gebündelt geben spart Wochen. Wenn drei Personen im Betrieb nacheinander Änderungswünsche schicken, die sich teilweise widersprechen, dreht sich ein Entwurf im Kreis. Bestimmt eine Person, die Rückmeldungen sammelt und entscheidet.

So beschreiben wir unseren eigenen Ablauf auf unserer Webdesign-Seite. Achtet bei jeder Agentur darauf, ob der Ablauf vorher feststeht und ihr zwischendurch Einblick bekommt.
Was ihr vor dem ersten Gespräch klären solltet
Je klarer euer Briefing, desto vergleichbarer die Angebote. Ihr müsst kein Pflichtenheft schreiben. Eine Seite mit den folgenden Punkten reicht, damit jede Agentur vom selben Stand ausgeht. Kopiert die Vorlage und füllt sie aus:
Nennt euer Budget, auch wenn es sich unangenehm anfühlt. Ohne Rahmen schätzt jede Agentur etwas anderes, und ihr vergleicht am Ende ein Fahrrad mit einem Lieferwagen. Mit Budget kann eine gute Agentur sagen, was dafür sinnvoll ist und was nicht. Eine erste Orientierung gibt unser Kostenrechner.

Der Kostenrechner auf marschfahrt.de liefert in 30 Sekunden einen Richtwert aus unseren eigenen Preisspannen, alle Angaben netto.
Angebote vergleichen: was drinstehen muss
Vergleicht den Leistungsumfang, nicht die Endsumme. Ein Angebot über 1.500 € mit gekaufter Vorlage, ohne Texte und ohne Einrichtung des Kontaktformulars ist nicht günstiger als eines über 4.000 €, in dem all das enthalten ist. Prüft bei jedem Angebot, ob diese Punkte konkret beschrieben sind:
Achtet auf laufende Kosten, die als Pauschale versteckt sind. Manche Anbieter verkaufen die Website zum günstigen Paketpreis mit 24 oder 36 Monaten Laufzeit, in dem Erstellung, Hosting und „Betreuung“ zusammengefasst sind. Der Bundesgerichtshof hat 2011 entschieden, dass auch ein solcher Vertrag über die Bereitstellung und Gestaltung einer Website mit 36 Monaten Mindestlaufzeit jederzeit gekündigt werden kann, die bis dahin erbrachte Leistung ist aber zu bezahlen (Az. VII ZR 133/10). Einfacher ist es, Erstellung und Betreuung von vornherein getrennt zu vereinbaren.
Der Vertrag: Abnahme, Zahlung und Kündigung
Ein Vertrag über eine individuelle Website ist nach dem BGH in der Regel ein Werkvertrag. Der Bundesgerichtshof schreibt, ein solcher Webdesign-Vertrag „dürfte … regelmäßig als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff BGB“ anzusehen sein (Az. III ZR 79/09). Das heißt: Die Agentur schuldet ein Ergebnis, nicht nur Arbeitszeit. Für laufende Betreuung kann je nach Ausgestaltung etwas anderes gelten.
Die Abnahme ist der wichtigste Termin im ganzen Projekt. Mit ihr erklärt ihr, dass die Website im Wesentlichen vertragsgemäß ist, und erst dann ist nach § 641 BGB die Vergütung fällig. Wegen unwesentlicher Mängel könnt ihr die Abnahme nicht verweigern. Für Betriebe besonders wichtig ist § 640 Abs. 2: Setzt euch die Agentur nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und ihr reagiert nicht oder nennt keinen einzigen Mangel, gilt die Website als abgenommen. Der Warnhinweis, den das Gesetz dabei verlangt, gilt nur gegenüber Verbrauchern. Ein Handwerksbetrieb, der für sein Geschäft bestellt, ist Unternehmer und bekommt diesen Hinweis nicht zwingend.
Testet vor der Abnahme gründlich und meldet Mängel schriftlich. Öffnet jede Seite auf dem Handy und am Rechner, schickt das Kontaktformular ab und prüft, ob die Nachricht ankommt, klickt jeden Link, lest Impressum und Datenschutzerklärung. Mängel, die ihr kennt und bei der Abnahme nicht vorbehaltet, könnt ihr laut § 640 Abs. 3 BGB später nur noch eingeschränkt geltend machen.
Abschlagszahlungen gibt es für erbrachte Leistungen, Vorkasse ist Verhandlungssache. Nach § 632a BGB kann die Agentur Abschläge in Höhe der bereits erbrachten Leistungen verlangen. Eine Anzahlung vor jeder Leistung ist dagegen eine vertragliche Vereinbarung. Üblich und fair ist ein Zahlungsplan nach Etappen, etwa nach Konzept, nach Design-Freigabe und nach Abnahme.
Ihr könnt jederzeit aussteigen, zahlt aber für das Erbrachte. Nach § 648 BGB darf der Besteller einen Werkvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Die Agentur behält dann ihren Anspruch auf die Vergütung, muss sich aber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Das Gesetz vermutet, dass ihr 5 % der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil zustehen. Ein Beispiel: Bei einem Auftrag über 6.000 €, von dem Leistungen im Wert von 2.000 € erbracht sind, wären das nach dieser Vermutung 2.000 € plus 5 % von 4.000 €, also 2.200 €. Beide Seiten können im Einzelfall etwas anderes nachweisen.
Regelt Mängel und Fristen ausdrücklich. Bei Mängeln habt ihr nach § 634 BGB zunächst Anspruch auf Nachbesserung, danach kommen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht. Wie lange diese Ansprüche bei einer Website verjähren, ist weniger eindeutig, als viele Agenturseiten behaupten, weil eine Website keine Sache im Sinne des Gesetzes ist. Schreibt deshalb in den Vertrag, wie lange die Agentur für Fehler einsteht.
Wem die Website am Ende gehört
Bezahlt heißt nicht automatisch: Euch gehört alles. Design, Texte und Fotos können urheberrechtlich geschützt sein, Programmcode ist es nach § 69a UrhG. Steht im Vertrag nicht ausdrücklich, welche Rechte ihr bekommt, gilt § 31 Abs. 5 UrhG: Dann entscheidet der „von beiden Partnern zugrunde gelegte Vertragszweck“, welche Nutzung erlaubt ist. Im Zweifel dürft ihr die Website betreiben, aber ob ihr sie verändern, an eine andere Agentur geben oder das Design für Flyer nutzen dürft, ist dann offen.
Lasst euch Rechte und Übergabe schriftlich geben. Gute Verträge regeln, dass ihr die Website zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, bearbeiten und durch Dritte bearbeiten lassen dürft, und dass ihr bei Projektende alle Zugänge, Design-Dateien und den Code bekommt. Eine Pflicht zur Herausgabe von Quelldateien folgt nicht automatisch aus dem Gesetz, sie muss vereinbart werden.
Fragt bei Fotos aus Bilddatenbanken, auf wen die Lizenz läuft. Kauft die Agentur ein Stockfoto über ihr eigenes Konto, ist sie Lizenznehmerin. Ein Nutzungsrecht darf nach § 34 UrhG nur mit Zustimmung des Urhebers weitergegeben werden, ob das geht, regeln die Lizenzbedingungen der Bildagentur. Endet die Zusammenarbeit, kann die weitere Nutzung ungeklärt sein, und Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung treffen euch als Betreiber der Website.
Die Domain gehört auf euren Namen
Wer bei DENIC als Inhaber eingetragen ist, dem gehört die Domain, egal was vereinbart war. DENIC, die Registrierungsstelle für .de-Domains, nennt den Domaininhaber „den an der Domain materiell Berechtigten“. In den eigenen FAQ beschreibt DENIC genau den Fall, dass eine Domain für die „Werbeagentur“ statt für den Betrieb registriert wurde, und schreibt: „DENIC hingegen kann in dieser Situation nichts für Sie tun; denn der Eingetragene ist ja tatsächlich Domaininhaber geworden.“ Um die Domain zu bekommen, braucht ihr dann die Mitwirkung der Agentur.
Prüft den Eintrag selbst, es dauert zwei Minuten. Auf webwhois.denic.de gebt ihr eure Domain ein. Bei Unternehmen wie einer GmbH zeigt DENIC Name und Anschrift des Inhabers direkt an. Bei Einzelunternehmern bleiben die Daten aus Datenschutzgründen verborgen. Dann klickt ihr auf „Informationen zum Domaininhaber“ und gebt eure Postleitzahl oder E-Mail-Adresse ein, DENIC schickt euch einen Link zu euren Daten an die hinterlegte Adresse. Kommt dieser Link nicht bei euch an, ist das ein Warnsignal: Dann ist vermutlich eine fremde E-Mail-Adresse hinterlegt. Den früher üblichen administrativen Ansprechpartner („Admin-C“) erfasst DENIC seit Mai 2018 übrigens nicht mehr, es kommt allein auf den Inhaber an. Wie ein Umzug zu einem anderen Anbieter funktioniert, zeigt unser Ratgeber zum Domain-Umzug.
Wenn die Agentur hostet: Auftragsverarbeitung
Übernimmt die Agentur Hosting, Formulare oder Wartung, braucht ihr einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Ihr bleibt für die Daten eurer Website-Besucher verantwortlich, auch wenn die Agentur sie technisch verarbeitet. Die Datenschutzkonferenz der deutschen Aufsichtsbehörden nennt als typische Auftragsverarbeitung ausdrücklich die „Betreuung von Kontaktformularen oder Nutzeranfragen“ sowie Fernwartung, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten möglich ist. Seriöse Agenturen legen diesen Vertrag von sich aus vor. Fragt danach, wenn er fehlt.
Impressum, Datenschutz und Einwilligung bleiben eure Pflicht. Das Impressum richtet sich heute nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (früher Telemediengesetz), die Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO, und für Cookies und Tracking braucht ihr nach § 25 TDDDG eine Einwilligung, soweit sie nicht unbedingt erforderlich sind. Eine gute Agentur weist euch auf alles hin und baut die Technik passend, die Texte verantwortet ihr. Ob für eure Website zusätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt, hängt davon ab, ob ihr Verträge mit Verbrauchern über die Website abschließt und wie groß euer Betrieb ist. Mehr dazu in Barrierefreie Website: was Unternehmen 2026 umsetzen müssen.
Woran ihr eine gute Agentur erkennt
Niemand kann euch Platz 1 bei Google garantieren. Das schreibt Google selbst in seinem Ratgeber zur Auswahl von Suchmaschinen-Dienstleistern: „Niemand kann Ihnen eine Platzierung bei Google an erster Stelle garantieren.“ Wer es trotzdem verspricht, eine „besondere Beziehung zu Google“ behauptet oder eine Website „mit Priorität einreichen“ will, ist laut Google kein guter Partner. Google rät außerdem zur Vorsicht bei Agenturen, die euch unaufgefordert E-Mails schicken.
Ein Pflicht-Link auf die Agentur gehört nicht in euren Vertrag. Google schreibt: „Lass dich nicht verpflichten, in deine Website einen auf den SEO verweisenden Link aufzunehmen.“ Ein kleiner Hinweis im Fußbereich auf Wunsch ist in Ordnung, als Bedingung aber nicht. Und Zugriff auf eure Google Search Console sollte eine Agentur für eine Analyse zunächst nur lesend bekommen.
Eine gute Agentur fragt mehr, als sie erzählt. Google empfiehlt zu prüfen, ob der Anbieter „an dir und deinem Unternehmen interessiert ist“. Wer im ersten Gespräch nur über sich und seine Werkzeuge redet und nicht wissen will, wie eure Kunden suchen, wird euch keine Website bauen, die zu ihnen passt. Stellt jeder Agentur diese Fragen:
Achtet auf die Antworten zur Trennung. Die letzte Frage klingt unhöflich, ist aber die aufschlussreichste. Eine Agentur, die selbstverständlich sagt „Dann bekommt ihr alles, und wir helfen beim Umzug“, hat nichts zu verbergen.
Förderung 2026: was es noch gibt
go-digital ist beendet, auch wenn manche Anbieter noch damit werben. Der Projektträger des Bundeswirtschaftsministeriums schreibt: „Das Förderprogramm go-digital ist am 31.12.2024 ausgelaufen. Es können keine Förderanträge mehr gestellt werden.“ Ein bundesweites Nachfolgeprogramm für die Umsetzung von Websites haben wir nicht gefunden.
In NRW läuft das Programm Mittelstand Innovativ & Digital, aber per Losverfahren. Seit 2026 betreut die NRW.BANK das Programm. Es bietet bis zu 15.000 € für Investitionen in digitale Produkte, Sicherheit und Prozesse. Für die Bausteine Digitalisierung und Digitale Sicherheit wird zuerst gelost, erst danach könnt ihr den Antrag stellen. Für den Baustein Digitale Prozesse ist laut NRW.BANK 2026 keine Antragstellung mehr möglich. Wichtig: Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden, ihr dürft die Agentur also erst nach dem Bescheid beauftragen. Ob eine reine Unternehmenswebsite gefördert wird, steht auf der Programmseite nicht. Fragt das vorher bei der NRW.BANK.
Das BAFA fördert Beratung, nicht den Bau. Die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen läuft noch bis zum 31. Dezember 2026. Sie bezuschusst eine Beratung zum Beispiel zu eurer Digitalstrategie, nicht aber die Erstellung der Website selbst.
Was sich geändert hat und was das für euch heißt
Eine Website zu bekommen ist 2026 leichter denn je, die richtige zu bekommen nicht. Baukästen und KI liefern in Minuten eine ansehnliche Seite, entsprechend groß ist das Angebot an Billigpaketen. Gleichzeitig sind die Regeln strenger geworden: Das Impressum richtet sich seit Mai 2024 nach dem Digitale-Dienste-Gesetz, Cookies nach dem TDDDG, und seit Juni 2025 gilt für viele Online-Angebote an Verbraucher das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Und die beliebteste Bundesförderung ist ausgelaufen. Für euch heißt das: Achtet weniger auf den Preis der ersten Version und mehr darauf, wer euch durch Inhalte, Vertrag und die Jahre danach begleitet.
Stand dieser Fassung: 12. Oktober 2026. Die rechtlichen Hinweise sind keine Rechtsberatung. Gesetzeslage und Förderprogramme prüfen wir regelmäßig.
Ihr wollt eine Website erstellen lassen?
Wir bauen Websites für Betriebe, die damit Kunden gewinnen wollen, mit Festpreis, Liefertermin und vollständiger Übergabe: Code, Design-Dateien, Zugänge und Dokumentation gehören euch. Für kleine Betriebe gibt es einen fertigen Onepager zum Festpreis. Dazu passt: Was kostet eine Website 2026? · Homepage-Baukasten oder KI-Website? · Leistung: Webdesign · Website für 999 Euro
Schickt uns euer ausgefülltes Briefing oder einfach ein paar Sätze zu eurem Vorhaben über unser Kontaktformular. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden, persönlich und ohne Vertriebsgespräch.
Weitere Artikel
© Marschfahrt Studio
Praxiswissen rund um Webdesign, SEO, KI und Conversion-Optimierung. Aus echten Projekten, ohne Marketing-Filter.

