Website-Texte schreiben lassen: Kosten, Ablauf und woran ihr Texte erkennt, die Anfragen bringen

Was kostet es, Website-Texte schreiben zu lassen, und reicht nicht einfach KI? Wir vergleichen echte Preise von Textbörse bis Agentur, ordnen Google und KI-Verordnung ein und zeigen an Vorher-nachher-Beispielen, woran ihr Texte erkennt, die Anfragen bringen.

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Webdesign & UX

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Autor

Dustin Tatarowicz

Dustin Tatarowicz

Titelbild zum Beitrag

„Was kostet es eigentlich, wenn jemand unsere Website-Texte schreibt? Und warum sollten wir dafür bezahlen, wenn ChatGPT das in zwei Minuten kann?“ So oder so ähnlich könnte die Frage lauten, wenn ein Betrieb eine neue Website plant. Die ehrliche Antwort ist länger als ein Preis pro Wort. Denn die Texte entscheiden mit darüber, ob aus einem Besucher ein Anrufer wird oder ob er zurück zu Google klickt.

In diesem Beitrag vergleichen wir die Wege zu Website-Texten mit echten Preisen aus öffentlichen Preislisten. Wir zeigen, was Google wörtlich zu KI-Texten sagt, was beim Texten rechtlich zählt und woran ihr Texte erkennt, die Anfragen bringen. Dazu kommen Zahlen aus unserer eigenen Messung von 734 Handwerks-Websites aus dem Raum Köln. Ein Begriff vorweg: SEO steht für Suchmaschinenoptimierung, also alles, was hilft, dass eine Seite bei Google gefunden wird.

Kurz gesagt (Stand 23. Oktober 2026)

Wer wenig Zeit hat, findet hier die wichtigsten Punkte. Die Belege stehen weiter unten im Text.

  • Textbörsen wie content.de und Textbroker verlangen laut ihren Preislisten zwischen 1,6 und 8,0 Cent pro Wort netto, plus kleine Gebühren pro Text. Briefing, Gespräch, Recherche und Einbau sind darin nicht enthalten.

  • Texter und Agenturen nennen für eine Unterseite öffentlich Preise von rund 500 bis 1.200 Euro, teils netto, teils ohne Angabe. Das sind Anbieterbeispiele, keine Marktstudie. Eine aktuelle, frei veröffentlichte Honorarumfrage für Texter in Deutschland haben wir nicht gefunden.

  • Google erlaubt KI-Texte ausdrücklich. Gegen die Richtlinien verstößt, wer massenhaft Seiten ohne Mehrwert erzeugt, egal ob Mensch oder Maschine sie schreibt.

  • Eine generelle Kennzeichnungspflicht für KI-gestützte Website-Texte gibt es nicht. Normale Betriebstexte betreffen meist kein öffentliches Interesse, und die Prüfung durch einen Menschen nimmt die Pflicht ohnehin weg.

  • Texte, die Anfragen bringen, nennen Leistung und Ort im ersten Satz, beantworten Fragen zu Preis, Ablauf, Gebiet und Dauer und enden mit einer klaren Handlungsaufforderung samt anklickbarer Telefonnummer.

  • Lasst euch die Nutzungsrechte an den Texten schriftlich einräumen: ausschließlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt. Sonst dürft ihr die Texte womöglich nicht so nutzen, wie ihr denkt.

Warum Texte über Anfragen entscheiden

Eine Website verkauft nicht durch ihr Design allein. Das Design lenkt den Blick. Die Texte sagen, was ihr macht, wo ihr arbeitet und warum jemand gerade euch anrufen sollte. Fehlt eine dieser drei Antworten, ist der Besucher schnell wieder weg, und der nächste Betrieb in der Trefferliste bekommt den Anruf.

Besucher lesen wenig und überfliegen viel

Die bekanntesten Zahlen zum Leseverhalten im Netz stammen von der Nielsen Norman Group (kurz NN/g), einem US-Institut für Nutzerforschung. Sie sind alt, und das muss man dazusagen. In der Auswertung „How Little Do Users Read?“ schrieb Jakob Nielsen im Mai 2008: „On the average Web page, users have time to read at most 28% of the words during an average visit; 20% is more likely.“ Auf Deutsch: Auf einer durchschnittlichen Seite lesen Nutzer höchstens 28 Prozent der Wörter, wahrscheinlicher sind 20 Prozent.

Die Daten dahinter wurden 2005 erhoben: 25 Nutzer, 45.237 Seitenaufrufe. Das ist über 20 Jahre her, vor dem Durchbruch des Smartphones. Wir nehmen die Zahl deshalb nicht als exakten Wert für heute. Sie zeigt aber ein Muster: Menschen lesen im Netz selektiv.

Jünger ist die Untersuchung zum F-Muster beim Lesen. NN/g hat das Muster 2006 beschrieben und 2017 auch auf Mobilgeräten bestätigt. Laut NN/g ist es der Normalfall, „when there are no strong cues to attract the eyes towards meaningful information“, also wenn nichts den Blick gezielt auf das Wichtige lenkt. Die Empfehlung daraus lautet: „Start headings and subheadings with the words carrying most information.“ Überschriften sollen mit den Wörtern beginnen, die am meisten aussagen.

Für eure Website heißt das: Das Wichtigste gehört in die ersten zwei Absätze und an den Anfang jeder Überschrift. Wer erst im vierten Absatz erwähnt, dass er Bäder saniert, hat viele Besucher schon verloren, bevor sie es lesen.

Was wir auf 734 Handwerks-Websites aus dem Raum Köln gefunden haben

Am 11. September 2026 haben wir 734 Websites von Handwerksbetrieben aus dem Raum Köln mit Google Lighthouse gemessen. Lighthouse ist ein Prüfwerkzeug von Google, das Ladezeit, Barrierefreiheit und technische SEO-Grundlagen bewertet. Zusätzlich haben wir 752 erreichbare Seiten nach Kontaktwegen durchsucht. Die vollständigen Ergebnisse stehen in unserem Kölner Handwerks-Website-Report. Mehrere Befunde betreffen direkt die Texte:

  • Bei 36,1 Prozent fehlt die Meta-Beschreibung. Die Meta-Beschreibung ist der kurze Text, den Google in den Suchergebnissen oft unter dem Seitentitel zeigt. Der Seitentitel ist die blaue, anklickbare Zeile und zugleich der Name im Browser-Tab. Fehlt die Beschreibung, sucht sich Google selbst einen Ausschnitt von der Seite, und der passt nicht immer.

  • Bei 39,4 Prozent stimmt die Reihenfolge der Überschriften nicht. Die Gliederung springt dann zum Beispiel von der Hauptüberschrift direkt auf die dritte Ebene. Das erschwert vor allem Screenreadern (Vorleseprogrammen für blinde Menschen) die Orientierung.

  • Bei 50,3 Prozent gibt es Links ohne erkennbaren Namen. Das sind etwa verlinkte Symbole oder Bilder ohne Text. Auch das ist ein Textproblem, nur ein sehr kleines.

  • Nur 43 Prozent der 752 erreichbaren Seiten haben die Telefonnummer als anklickbaren Link. Im oberen Drittel der Seite stand die Nummer nur bei 37 Prozent. Ein Kontaktformular haben wir bei 31 Prozent erkannt.

Zwischen den Gewerken gab es deutliche Unterschiede. Bei Sanitär- und Heizungsbetrieben (53 Seiten) war die Telefonnummer immerhin bei 57 Prozent anklickbar. Bei Bäckereien (42 Seiten) waren es 24 Prozent.

Die Grenzen der Messung gehören dazu. Die Stichprobe stammt aus OpenStreetMap, einer frei bearbeitbaren Online-Karte, und umfasst nur Einträge mit hinterlegter Website. Repräsentativ für alle Betriebe ist sie nicht. Die Messung war einmalig und auf einem simulierten Handy. Telefon-Links und Formulare haben wir über Muster im Quelltext erkannt. Bei Seiten, die erst im Browser per JavaScript (einer Programmiersprache für Webseiten) aufgebaut werden, unterschätzt das die Werte eher.

Warum eine gute SEO-Note nichts über die Texte sagt

Die SEO-Bewertung von Lighthouse lag im Median bei 92 von 100 Punkten. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Seiten lag darüber, die Hälfte darunter. 76,2 Prozent der Seiten erreichten 90 Punkte oder mehr. Das klingt gut. Lighthouse prüft aber nur Technik: ob es eine Meta-Beschreibung gibt, nicht ob sie etwas taugt. Ob ein Besucher nach ein paar Sekunden weiß, wen er anrufen soll, misst kein automatisches Werkzeug. Die Textqualität selbst haben wir deshalb auch nicht gemessen.

Genau dort liegt der Hebel. Viele Seiten sind technisch in Ordnung und sagen trotzdem zu wenig. Warum dann auch das Formular still bleibt, beschreiben wir in Warum über euer Kontaktformular keine Anfragen kommen.

Was Website-Texte kosten: sechs Wege im Vergleich

Es gibt grob sechs Wege zu Website-Texten. Sie unterscheiden sich weniger im Preis pro Wort als darin, wer die Arbeit vor dem Schreiben übernimmt: herausfinden, was eure Kunden wissen wollen, mit welchen Begriffen sie suchen und was euch von anderen Betrieben unterscheidet. Die Preise der Textbörsen sind netto, also ohne Umsatzsteuer. Bei den übrigen Anbieterbeispielen steht dabei, ob netto oder ohne Angabe. Stand ist der 23. Oktober 2026.

1. Selbst schreiben

Auf dem Papier ist das der günstigste Weg. Ihr kennt euren Betrieb, eure Kunden und eure Preise besser als jeder Texter. Das ist ein echter Vorteil, den niemand von außen ersetzen kann.

Der Haken ist die Betriebsblindheit. Wer seit 20 Jahren Heizungen einbaut, schreibt schnell „Brennwerttechnik“ und „hydraulischer Abgleich“. Der Kunde sucht aber vielleicht „neue Heizung“ oder „Heizung wird nicht warm“. Fachbegriffe sind erlaubt, gehören aber erklärt.

Selbst schreiben lohnt sich, wenn ihr gern formuliert und euch die Zeit wirklich nehmt. Rechnet dabei ehrlich: Jede Stunde am Text fehlt auf der Baustelle oder in der Praxis. Lasst danach jemanden lesen, der eure Leistung nicht kennt. Wo diese Person stockt, stockt auch ein Kunde.

2. Mit KI schreiben und selbst prüfen

Mit ChatGPT, Claude oder ähnlichen Werkzeugen entsteht ein erster Entwurf in Minuten. Für Gliederungen, Formulierungsvarianten und das Glätten eigener Stichpunkte ist das nützlich. Ohne eure Angaben schreibt eine KI aber das, was auf vielen anderen Seiten auch steht: „Qualität, Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit“. Das ist nicht falsch. Es unterscheidet euch nur von niemandem.

Die Kosten sind ein Abo und vor allem eure Zeit fürs Prüfen. Prüfen heißt: jede Zahl, jedes Versprechen und jede Aussage über Recht oder Technik selbst kontrollieren. Was Google zu KI-Texten sagt, steht weiter unten. Wo KI beim Schreiben wirklich Zeit spart und wo sie danebenliegt, haben wir in KI schreibt schneller, aber nicht automatisch besser beschrieben.

3. Textbörsen: content.de und Textbroker

Textbörsen sind Plattformen, auf denen ihr Aufträge einstellt und freie Autoren sie bearbeiten. Abgerechnet wird pro Wort, die Qualität wählt ihr über eine Stufe. Die Preise stehen offen im Netz, was sie zu den am besten belegten Zahlen in diesem Beitrag macht.

Bei content.de kostet ein Wort im „Open Order“, also einem offenen Auftrag für alle Autoren einer Stufe, laut Preisliste:

  • 2 Sterne: 1,6 Cent

  • 3 Sterne: 2,2 Cent

  • 4 Sterne: 3,0 Cent

  • 4 Sterne +: 4,5 Cent

  • 4 Sterne ++: 6,0 Cent

  • 5 Sterne: 8,0 Cent

Dazu kommen 0,80 Euro Grundgebühr pro Text. Die Abgabe an die Künstlersozialkasse, über die freie Autoren sozialversichert sind und für die Auftraggeber eine Abgabe zahlen, ist laut Seite schon enthalten. Wer einen bestimmten Autor direkt beauftragt, zahlt dessen eigenen Preis. Laut content.de liegt der bei mindestens „2 Cent pro Wort (inkl. 40 % Netzwerkgebühren)“. Die Beispielautoren auf der Seite „Texte schreiben lassen“ nehmen 4,70 bis 6,00 Cent pro Wort.

Textbroker nennt für offene Aufträge im Self-Service, bei dem ihr den Auftrag selbst einstellt, drei Stufen. Stufe 1 kostet 2,2 Cent pro Wort und wird beschrieben als „Nahezu fehlerfrei, schnelle Bearbeitung der Aufträge“. Stufe 2 kostet 3,0 Cent für „Gute, flüssig lesbare Texte für gehobene Ansprüche“. Stufe 3 kostet 8,0 Cent für „Professionelle Texte in journalistischer Qualität …“. Direktaufträge an einen bestimmten Autor und Teamaufträge gibt es laut Seite „schon ab 3,1 Cent/Wort“, pro Auftrag fallen 0,50 Euro Bearbeitungspauschale an. Einen betreuten Service bietet Textbroker laut der Übersicht der Auftragstypen „schon ab 2.500 € Projektbudget“ an.

Textbörsen sind gut, wenn ihr viele ähnliche Texte braucht, etwa Produktbeschreibungen. Für eine Website, die Anfragen bringen soll, fehlt meist der wichtigste Teil: Niemand spricht mit euch. Der Autor schreibt aus eurem Briefing. Ein Briefing ist die schriftliche Aufgabenbeschreibung, also was der Text leisten soll, für wen er ist und was drinstehen muss. Je dünner es ist, desto austauschbarer wird der Text.

4. Freie Texter

Freie Texter rechnen meist nach Stunden, nach Seite oder als Paket. Belastbare, aktuelle Marktzahlen sind hier schwer zu finden. Der Berufsverband Text und Konzept veröffentlicht einen Marktmonitor mit Honorarbeispielen für über 70 Leistungen, Stand 2024, ermittelt aus Umfragen unter Mitgliedern. Die Zahlen stehen aber nur in der gedruckten Ausgabe, nicht online. Wir konnten sie deshalb nicht selbst prüfen und zitieren sie hier nicht.

Ein Ratgeber des Buchhaltungsanbieters Lexware (Stand 20. Mai 2026) zu Website-Texten schreibt: „Der Stundensatz von Textern kann je nach Erfahrung und Spezialisierung zwischen 60 und 120 Euro liegen.“ Eine Quelle für diese Spanne nennt Lexware nicht. Nehmt sie als grobe Orientierung, nicht als belegten Marktpreis.

5. Texter-Pakete und Agenturen

Öffentlich genannte Preise einzelner Texter und Agenturen reichen für eine Unterseite von rund 500 bis 1.200 Euro, teils netto, teils ohne Angabe. Für ein Paket aus Startseite und fünf Unterseiten nennt eine Texterin knapp 3.000 Euro netto, eine Agentur für zehn Seiten 3.500 bis 7.000 Euro. Enthalten sind dann meist Fragebogen, Erstgespräch, Keyword-Recherche, Seitentitel und Meta-Beschreibung sowie eine Feedbackrunde. Eine Agentur berichtet, für denselben Artikel mit 1.200 Wörtern Angebote über 45, 390 und 1.400 Euro erhalten zu haben. Nachprüfen lässt sich das nicht.

Keyword-Recherche heißt: herausfinden, welche Begriffe eure Kunden bei Google eingeben und wie oft. Diese Suchbegriffe nennt man Keywords. Die große Spanne für denselben Auftrag zeigt, wie unterschiedlich das ist, was hinter einem Preis steckt. Ein Angebot ist nur so viel wert wie die Liste dessen, was darin enthalten ist.

6. Texte als Teil des Webdesign-Projekts

Der sechste Weg: Die Agentur, die eure Website baut, schreibt auch die Texte. Der Vorteil ist, dass Aufbau und Text zusammen entstehen. Eine Überschrift kann dann genau so lang sein, wie das Layout (die Anordnung von Text und Bildern auf der Seite) sie verträgt, und die Handlungsaufforderung steht dort, wo der Besucher sie braucht. Nachträglich in ein fertiges Layout gegossene Texte passen dagegen nicht immer hinein.

Bei unserem Paket für kleine Betriebe, der Website für 999 Euro zzgl. MwSt., schreiben wir die Texte aus einem Fragebogen, den ihr in rund 15 Minuten ausfüllt. Ein Gespräch ist darin bewusst nicht enthalten. Für einen Onepager reicht der Fragebogen meist, bei mehreren Leistungsseiten raten wir zum Gespräch. Wer mehr Seiten oder mehr Abstimmung braucht, findet unter Webdesign, wie wir größere Projekte angehen.

Egal bei wem: Fragt bei jedem Webdesign-Angebot nach, ob Texte enthalten sind, wer sie schreibt und wie viele Korrekturrunden dazugehören. „Texte inklusive“ kann alles heißen, vom ausführlichen Gespräch bis zum bloßen Einsetzen der Texte, die ihr selbst liefert.

Tabelle mit sechs Wegen zu Website-Texten: Selbst schreiben kostet eigene Zeit, KI braucht Prüfzeit, Textbörsen kosten 1,6 bis 8 Cent pro Wort, freie Texter etwa 60 bis 120 Euro pro Stunde, Texter-Pakete und Agenturen etwa 500 bis 1.200 Euro pro Seite, im Webdesign-Projekt sind Texte im Projektpreis enthalten.

Sechs Wege zu Website-Texten im Vergleich. Textbörsen netto, übrige Preise teils netto, teils ohne Angabe. Quellen: Preislisten von content.de und Textbroker (abgerufen am 23.10.2026), Lexware-Ratgeber (20.05.2026, Spanne ohne Quellenangabe), öffentliche Preisseiten einzelner Texter und Agenturen.

Unsere Beispielrechnung für eine kleine Website

Wie viele Wörter die Website eines kleinen Betriebs typischerweise hat, dafür haben wir keine belastbare Zahl gefunden. Die folgende Rechnung beruht deshalb auf einer Annahme, nicht auf einer Messung.

Unsere Annahme: eine Startseite mit 500 Wörtern, vier Leistungsseiten mit je 600 Wörtern und eine Seite „Über uns“ mit 400 Wörtern. Das sind sechs Texte mit zusammen 3.300 Wörtern. So rechnet sich das auf den verschiedenen Wegen:

  • Textbörse, content.de 4 Sterne (3,0 Cent pro Wort): 3.300 Wörter kosten 99 Euro. Mit sechs Grundgebühren von je 0,80 Euro sind es 103,80 Euro netto.

  • Textbörse, content.de 5 Sterne (8,0 Cent pro Wort): 264 Euro plus 4,80 Euro Gebühren, also 268,80 Euro netto.

  • Im genannten Texter-Paket: Startseite plus fünf Unterseiten kosten knapp 3.000 Euro netto, mit Gespräch und Recherche.

  • Agentur nach dem Beispiel oben: Zehn Seiten kosten dort 3.500 bis 7.000 Euro. Anteilig für sechs Seiten gerechnet wären das grob 2.100 bis 4.200 Euro, ohne Netto-Angabe.

  • Stundensatz nach der Lexware-Spanne: Wie viele Stunden ein Texter braucht, hängt vom Umfang der Vorarbeit ab. Zehn Stunden kosten also 600 bis 1.200 Euro.

Der Unterschied zwischen gut 100 und rund 3.000 Euro ist kein Aufpreis für schönere Wörter. Im günstigen Fall bekommt ihr Text nach euren Vorgaben. Im teureren Fall bezahlt ihr jemanden dafür, dass er diese Vorgaben gemeinsam mit euch erarbeitet. Wer die Vorarbeit selbst leisten kann, fährt mit einer Textbörse gut. Wer das nicht kann, spart dort am falschen Ende.

Warum ein Text mit 300 Wörtern mehr kostet als die Wörter

Ein Texter-Anbieter hat in einem Preisbeitrag (Stand April 2025) den Aufwand für einen Text mit 300 Wörtern geschätzt: etwa eine Stunde Briefing, 45 Minuten SEO-Recherche, 60 Minuten Schreiben, 45 Minuten Feinschliff und 30 Minuten für rund zwei Korrekturrunden. Zusammen sind das etwa vier Stunden, die inhaltliche Recherche zum Thema noch nicht mitgerechnet.

Das ist eine Anbieterschätzung, kein Messwert. Sie zeigt aber, dass das eigentliche Schreiben der kleinere Teil ist. Wer pro Wort zahlt, zahlt meist nur diesen Teil.

KI-Texte und Google: was erlaubt ist und was nicht

Die kurze Antwort: Google straft Texte nicht ab, weil eine KI daran beteiligt war. Problematisch sind Inhalte, die vor allem für das Ranking gemacht sind und Lesern nichts bringen. Das steht so in Googles eigener Dokumentation, und zwar ziemlich deutlich.

Was Google wörtlich sagt

Im Februar 2023 hat Google im Search Central Blog seine Haltung zu KI-Inhalten veröffentlicht. Eine Zwischenüberschrift dort lautet „Rewarding high-quality content, however it is produced“: Belohnt wird hochwertiger Inhalt, egal wie er entsteht. Weiter heißt es: „Appropriate use of AI or automation is not against our guidelines.“ Der angemessene Einsatz von KI verstößt also nicht gegen Googles Richtlinien.

Ein Verstoß gegen die Spam-Richtlinien ist es dagegen, KI einzusetzen, „with the primary purpose of manipulating ranking in search results“, also hauptsächlich, um Suchergebnisse zu manipulieren. Google empfiehlt im selben Beitrag, Inhalte nach „Who, How, and Why“ zu prüfen (wer hat es gemacht, wie und wozu) und nach E-E-A-T, einem Qualitätsmaßstab, den wir weiter unten erklären.

Die aktuelle Seite zum Einsatz generativer KI, zuletzt aktualisiert am 1. Oktober 2026, wird konkreter: „Generative AI can be particularly useful when researching a topic, and to add structure to original content. However, using generative AI tools or other similar tools to generate many pages without adding value for users may violate Google's spam policy on scaled content abuse.“ Sinngemäß: KI kann bei der Recherche und beim Gliedern eigener Inhalte helfen. Viele Seiten ohne Mehrwert für Nutzer zu erzeugen, kann aber gegen die Spam-Richtlinie verstoßen.

Die Grundregel steht in Googles Leitfaden für hilfreiche Inhalte, zuletzt aktualisiert am 5. Oktober 2026. Googles automatische Systeme sollen Informationen bevorzugen, die „created to benefit people“ sind, also für Menschen gemacht. Zur Selbstprüfung fragt Google unter anderem: „Does the content provide original information, reporting, research, or analysis?“ Bietet der Inhalt eigene Informationen oder eigene Auswertung? Und: „Is it self-evident to your visitors who authored your content?“ Ist für Besucher sofort erkennbar, wer den Inhalt verfasst hat?

Scaled content abuse: das eigentliche Risiko

„Scaled content abuse“ heißt übersetzt etwa: Missbrauch durch massenhaft erzeugte Inhalte. Google hat diese Spam-Regel am 5. März 2024 eingeführt. Sie gilt ausdrücklich „no matter whether content is produced through automation, human efforts, or some combination of human and automated processes“. Es spielt also keine Rolle, ob Maschine, Mensch oder beide schreiben.

In den aktuellen Spam-Richtlinien, zuletzt aktualisiert am 28. August 2026, heißt es: „Scaled content abuse is when many pages are generated for the primary purpose of manipulating search rankings and not helping users.“ Als Beispiel nennt Google ausdrücklich: „Using generative AI tools or other similar tools to generate many pages without adding value for users“.

Ein typisches Beispiel wäre ein Betrieb, der 50 Stadtseiten anlegt, auf denen nur der Ortsname wechselt. Wer sie geschrieben hat, ist egal: Sie bringen niemandem etwas. Laut Status-Dashboard der Google-Suche gab es 2026 bisher vier Spam-Updates, ohne Angabe, welche davon massenhaft erzeugte Inhalte betrafen.

Was das für euren Betrieb heißt

Aus Googles Aussagen lassen sich für eine normale Betriebswebsite ein paar klare Regeln ableiten:

  • KI darf beim Schreiben helfen: beim Gliedern, Formulieren, Kürzen und Vereinfachen.

  • Die Fakten müssen von euch kommen: Preise, Abläufe, Einsatzgebiet, Erfahrung, Beispiele aus echten Aufträgen.

  • Jede Seite braucht einen eigenen Zweck. Keine Seiten, die sich nur im Ortsnamen oder in einem Wort unterscheiden.

  • Ein Mensch liest jeden Satz, bevor er online geht, und prüft jede Zahl.

  • Es muss erkennbar sein, wer hinter dem Betrieb steht und wer für die Inhalte verantwortlich ist.

Müssen KI-Texte gekennzeichnet werden?

Die europäische KI-Verordnung, auch AI Act genannt, regelt in Artikel 50 Transparenzpflichten. Sie unterscheidet zwischen Anbietern, die KI-Systeme herstellen, und Betreibern. Betreiber sind hier alle, die ein KI-Werkzeug beruflich nutzen. Seit dem 2. August 2026 gilt die Pflicht aus Artikel 50 Absatz 4 für Betreiber, also auch für Betriebe, die KI nutzen.

Für Texte ist Absatz 4 Unterabsatz 2 entscheidend. Danach müssen Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, „der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren“, offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Die Pflicht gilt aber nicht, „wenn die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.“ Den amtlichen Text findet ihr bei EUR-Lex (Verordnung (EU) 2024/1689). Wir haben aus der inoffiziellen Lesefassung bei artificialintelligenceact.eu zitiert.

Die Bundesnetzagentur, in Deutschland für die Aufsicht zuständig, beschreibt dieselbe Ausnahme: Die Inhalte werden „nachgelagert durch einen Menschen überprüft bzw. einer redaktionellen Kontrolle unterzogen“, und eine Person oder ein Unternehmen übernimmt die redaktionelle Verantwortung.

Nach unserer Einordnung heißt das: Texte über eure Leistungen, Preise oder euer Team betreffen in aller Regel kein öffentliches Interesse, und selbst wenn, entfällt die Pflicht durch eure Prüfung. Was „öffentliches Interesse“ genau umfasst, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt. Die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes, also täuschend echte, KI-erzeugte Bilder, Töne oder Videos, steht in Unterabsatz 1 und betrifft keine Texte. Wer Nachrichten oder Beiträge zu politischen Themen veröffentlicht, sollte genauer prüfen lassen. Das hier ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Mehr zu Bildern und Chatbots steht in unserem Beitrag Was die neue KI-Kennzeichnungspflicht für eure Website bedeutet.

Woran ihr Website-Texte erkennt, die Anfragen bringen

Ob ein Text tatsächlich Anfragen bringt, zeigt erst die Praxis. Die Merkmale leiten wir aus den Studien und unserer Messung oben ab. Alle Beispiele stammen von einem ausgedachten Sanitärbetrieb aus Brühl, den wir „Sanitär Muster“ nennen. Es gibt ihn nicht. Platzhalter wie X und Y ersetzt ihr durch eure eigenen Werte.

Leistung und Ort gehören in den ersten Satz

Der erste Satz auf der Startseite muss sagen, was ihr macht und wo. Er muss nicht sagen, dass ihr euch über den Besuch freut.

Vorher: „Herzlich willkommen bei Sanitär Muster. Wir freuen uns über euren Besuch auf unserer Website.“

Nachher: „Badsanierung und Heizungstausch in Brühl, Hürth und Erftstadt. Aus einer Hand, vom ersten Termin bis zur letzten Fliese.“

Der zweite Text beantwortet die zwei Fragen, mit denen jemand von Google kommt: Machen die das, was ich brauche? Kommen die zu mir? Nach dem F-Muster ist der Seitenanfang die Stelle, die am häufigsten gelesen wird.

Die Fragen eurer Kunden beantworten

Wer einen Handwerksbetrieb, eine Praxis oder ein Studio sucht, hat meist ähnliche Fragen: Was kostet das ungefähr? Wie läuft es ab? Kommt ihr zu mir? Wie lange dauert es? Ein Text, der diese Fragen beantwortet, nimmt Unsicherheit. Und ein Kunde, der sich sicher fühlt, ruft eher an.

Sammelt diese Fragen, bevor jemand eine Zeile schreibt. Die beste Quelle seid ihr selbst. Was fragen Kunden am Telefon? Was steht immer wieder in E-Mails? Was wird beim ersten Termin vor Ort gefragt? Jede dieser Fragen kann ein Absatz, eine Zwischenüberschrift oder ein Eintrag in den häufigen Fragen werden.

Vorher: „Wir beraten euch gern zu allen Fragen rund ums Bad.“

Nachher: „So läuft es ab: Wir schauen uns euer Bad vor Ort an. Innerhalb von X Werktagen bekommt ihr ein schriftliches Angebot. Ein komplettes Bad dauert bei uns meist Y Wochen. Auf Wunsch richten wir in der Zeit eine Übergangsdusche ein.“

Konkrete Zahlen statt Floskeln

Viele Betriebe nennen keine Preise, weil jeder Auftrag anders ist. Das ist verständlich, hilft dem Kunden aber nicht. Jakob Nielsen hat fehlende Preise auf Websites für Geschäftskunden in seinem Artikel „Show Prices for Common Scenarios“ von 2006 als „the #1 Web design mistake of 2002“ bezeichnet. Seine Empfehlung: „showing sample prices for a set of typical orders“, also Beispielpreise für typische Aufträge zeigen. Auch dieser Text ist alt. Der Gedanke passt aber gut zu Betrieben, die keine Festpreise nennen können.

Vorher: „Preise auf Anfrage.“

Nachher: „Ein Bad mit rund 6 Quadratmetern kostet bei uns meist zwischen X und Y Euro inklusive Umsatzsteuer, Material und Montage. Was euer Bad genau kostet, sagen wir nach der Besichtigung.“

Dasselbe gilt für andere Zahlen: Jahre im Betrieb, Größe des Teams, Reaktionszeit, Einsatzgebiet in Kilometern. Zahlen lassen sich überprüfen, Floskeln wie „schnell und zuverlässig“ nicht. Wer gegenüber Privatkunden Preise nennt, muss Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer angeben. Mehr dazu im Abschnitt zum Recht.

Vertrauen belegen statt behaupten

Google beschreibt Qualität in seinen Richtlinien für menschliche Prüfer, den Search Quality Rater Guidelines, mit dem Kürzel E-E-A-T. Es steht für Experience, Expertise, Authoritativeness und Trustworthiness, also Erfahrung, Fachwissen, Autorität und Vertrauenswürdigkeit. Das zusätzliche „E“ für Erfahrung kam im Dezember 2022 dazu. Die aktuelle Fassung der Richtlinien stammt vom September 2025.

Wichtig ist eine Einschränkung, die Google selbst macht: Die Bewertungen dieser Prüfer „don't directly influence ranking“, sie fließen also nicht direkt ins Ranking ein. Sie zeigen aber, worauf Google bei Qualität achtet.

Für einen Betrieb heißt das ganz praktisch: Zeigt, wer ihr seid. Echte Fotos vom Team und von Baustellen statt Bilder aus der Datenbank. Meisterbrief, Zertifikate, Mitgliedschaften, Jahre im Beruf. Referenzen mit Ort und Art des Auftrags. Ein Impressum, das man findet.

Vorher: „Qualität und Erfahrung seit vielen Jahren.“

Nachher: „Meisterbetrieb seit X, Y Leute im Team. Zu jedem Auftrag kommt einer der Inhaber persönlich zur Besichtigung.“

Bewertungen gehören auch dazu. Laut dem Local Consumer Review Survey 2026 von BrightLocal lesen 41 Prozent der Befragten „always“ Bewertungen, wenn sie nach lokalen Betrieben suchen. Im Vorjahr waren es 29 Prozent. 85 Prozent nutzen einen Betrieb nach positiven Bewertungen eher, 74 Prozent achten auf Bewertungen aus den letzten drei Monaten. Befragt wurden allerdings 1.002 Erwachsene in den USA. Ob das im DACH-Raum genauso aussieht, sagt die Studie nicht.

Eine klare Handlungsaufforderung

Jede Seite braucht eine Antwort auf die Frage: Was soll der Besucher jetzt tun? Die Handlungsaufforderung, im Marketing oft Call to Action genannt, ist der Satz oder Knopf, der genau das sagt. „Kontakt“ ist keine Handlungsaufforderung, sondern ein Menüpunkt.

Vorher: Ein Knopf mit der Aufschrift „Kontakt“ ganz unten auf der Seite.

Nachher: Ein Knopf „Besichtigung anfragen“ im oberen Bereich und am Ende jeder Leistungsseite. Darunter die Telefonnummer als anklickbarer Link und der Satz: „Wir melden uns innerhalb eines Werktags.“

Auf dem Handy heißt eine nicht anklickbare Nummer: merken, abtippen, hoffen, dass man sich nicht vertippt. Sagt außerdem, was nach der Anfrage passiert, und versprecht dabei nur, was ihr auch einhaltet.

Überschriften, die man überfliegen kann

Für viele Besucher sind die Überschriften der eigentliche Text. Nach dem F-Muster wandert der Blick vor allem über den Anfang von Überschriften und Absätzen. Deshalb gehört das wichtigste Wort nach vorn. „Badsanierung: Ablauf und Dauer“ sagt mehr als „Wie wir arbeiten“. „Heizungstausch in Hürth“ sagt mehr als „Unsere Leistungen“.

Technisch muss die Reihenfolge stimmen: eine Hauptüberschrift (H1) pro Seite, darunter Zwischenüberschriften der zweiten Ebene (H2), darunter die dritte Ebene (H3), ohne eine Ebene zu überspringen.

Seitentitel und Meta-Beschreibung

Beide sind oft das Erste, was ein Kunde von euch liest, noch bevor er auf der Website ist. Google kann sie im Suchergebnis anders darstellen. Wer sie sorgfältig schreibt, gibt aber die beste Vorlage. Jede Seite braucht eine eigene Beschreibung.

Vorher, Seitentitel: „Startseite“. Meta-Beschreibung: keine.

Nachher, Seitentitel: „Badsanierung in Brühl | Sanitär Muster“. Meta-Beschreibung: „Badsanierung und Heizungstausch in Brühl und Umgebung. Festes Angebot nach Besichtigung, Umbau meist in Y Wochen. Jetzt Termin anfragen.“

Die Wörter eurer Kunden, auch die lokalen

Kunden suchen mit ihren Wörtern, nicht mit euren. Sie suchen „Bad renovieren“, „Heizung tauschen“ oder „Klempner Brühl“, eher selten „Sanitärinstallation“. Welche Begriffe das wirklich sind und wie oft sie gesucht werden, zeigt eine Keyword-Recherche. Wie das geht und welche Suchbegriffe täuschen, haben wir am Beispiel eines Badbetriebs in unserer Anleitung zur Keyword-Recherche gezeigt.

Lokale Begriffe gehören dazu: Stadt, Stadtteile, Nachbarorte, Landkreis, in Österreich auch das Bundesland, in der Schweiz der Kanton. Eine belastbare Studie, wie stark lokale Begriffe wirken, haben wir nicht gefunden. Die Suchanfragen selbst zeigen aber, dass Menschen den Ort mit eingeben, etwa bei „webdesign köln“. Nennt nur Orte, in denen ihr wirklich arbeitet, und schreibt zu jedem Ort etwas, das dort tatsächlich gilt: Anfahrt, Referenzen vor Ort, Besonderheiten. Sonst entstehen austauschbare Seiten, wie sie Googles Regel gegen massenhaft erzeugte Inhalte meint.

Vorher-nachher-Tabelle für einen ausgedachten Sanitärbetrieb: Statt einer Begrüßung nennt der erste Satz Leistung und Ort, statt Preisen auf Anfrage steht eine Preisspanne, statt Beratungsfloskeln ein konkreter Ablauf, statt Qualitätsbehauptung belegbare Fakten, statt eines Kontakt-Knopfs eine klare Anfrage mit Telefon-Link und statt Startseite ein Seitentitel mit Leistung und Ort.

Vorher und nachher an einem ausgedachten Sanitärbetrieb. X und Y stehen für eure eigenen Werte. Quelle: eigene Beispiele von Marschfahrt.

Recht beim Texten: sechs Punkte, die ihr kennen solltet

In den Ratgebern, die wir uns zu diesem Thema angesehen haben, kommt das Recht kaum vor. Dabei entscheidet ein Satz im Vertrag darüber, ob ihr eure Texte später frei nutzen dürft. Die folgenden Punkte sind eine Übersicht für Deutschland, keine Rechtsberatung. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Gesetze.

1. Nutzungsrechte vertraglich einräumen lassen

Texte können nach § 2 UrhG als Sprachwerke geschützt sein. Voraussetzung ist, dass sie eine „persönliche geistige Schöpfung“ sind. Das Urheberrecht selbst bleibt beim Texter. Er räumt euch Nutzungsrechte ein. Nach § 31 UrhG kann ein Nutzungsrecht „als einfaches oder ausschließliches Recht“ eingeräumt werden. Ein ausschließliches Recht heißt: Nur ihr dürft den Text so nutzen, der Texter darf ihn nicht noch einmal verkaufen.

Steht im Vertrag nicht genau, wofür ihr die Texte nutzen dürft, richtet sich der Umfang nach dem Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG). Wer nur „Website“ vereinbart, darf die Texte dann womöglich nicht ohne Weiteres für Flyer, Anzeigen oder Social Media verwenden. Lasst euch das Nutzungsrecht deshalb schriftlich ausschließlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt einräumen, ausdrücklich auch für Bearbeitung, Social Media und Druck.

Klärt außerdem, ob der Texter genannt werden möchte. Nach § 13 UrhG hat der Urheber „das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk“. Wenn ihr keine Nennung wollt, muss das im Vertrag stehen.

Ein Punkt zu KI: Reine KI-Ausgaben ohne menschliche Gestaltung gelten nach herrschender Meinung, also der Auffassung der meisten Gerichte und Fachleute, nicht als Werk im Sinne von § 2 UrhG. Auch kurze, einfache Werbesätze erreichen oft nicht die nötige Schöpfungshöhe, also das Mindestmaß an Eigenheit, ab dem ein Text geschützt ist. Das ist eine verbreitete Einordnung, kein Gesetzeswortlaut.

2. Keine fremden Texte kopieren

Wer Texte von der Website eines Mitbewerbers übernimmt, riskiert nach § 97 UrhG Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung und bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Dass ein Text frei im Netz steht, heißt nicht, dass er frei nutzbar ist. Auch wenn ein Dienstleister kopiert hat, können sich Ansprüche gegen euch als Betreiber der Website richten. Lasst euch deshalb im Vertrag zusichern, dass die Texte eigenständig erstellt wurden.

3. Werbeaussagen müssen stimmen

Nach § 5 UWG handelt unlauter, „wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“ § 5a UWG verbietet zusätzlich, wesentliche Informationen vorzuenthalten. Im Text heißt das: keine Versprechen, die ihr nicht haltet, und keine Zahlen, die ihr nicht belegen könnt.

Vorsicht bei Superlativen wie „Marktführer“, „der beste Installateur in Köln“ oder „Nr. 1“. Laut IHK Frankfurt am Main ist eine solche Alleinstellungswerbung „nur dann zulässig, wenn diese Spitzenstellung anhand objektiv nachprüfbarer Merkmale beweisbar ist“. Der Vorsprung gegenüber Mitbewerbern muss deutlich sein und „eine gewisse Stetigkeit und Dauer haben“. Reine Anpreisungen, die niemand als nachprüfbar versteht, fallen nicht darunter. Das Beispiel der IHK: „die schönste Blume der Welt“. Ein guter Texter erkennt solche Sätze und schlägt eine belegbare Alternative vor.

4. Besondere Regeln für Praxen

Für Praxen im Gesundheitsbereich gilt zusätzlich das Heilmittelwerbegesetz. Nach § 3 HWG ist irreführende Werbung unzulässig. Das gilt laut Gesetz insbesondere, wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, „daß a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann“. Ein Satz wie „Schmerzfrei nach drei Sitzungen“ kann deshalb unzulässig sein. Weitere Einschränkungen stehen in § 11 HWG, dazu kommt das Berufsrecht der jeweiligen Kammer.

5. Preise mit Umsatzsteuer angeben

Nennt ihr gegenüber Privatkunden Preise, gilt die Preisangabenverordnung. Wer unter Angabe von Preisen wirbt, „hat die Gesamtpreise anzugeben“, heißt es in § 3 Abs. 1 PAngV. Gemeint sind Preise inklusive Umsatzsteuer. Ein reiner Nettopreis, auch mit dem Zusatz „zzgl. MwSt.“, reicht gegenüber Privatkunden nicht.

6. Das Impressum gehört zum Text

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst. Nach § 5 DDG müssen die Pflichtangaben im Impressum „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ sein. Bei einer neuen Website gehört das Impressum deshalb von Anfang an in den Textplan.

So läuft die Zusammenarbeit mit Texter oder Agentur ab

Einen verbindlichen Standardablauf gibt es nicht. Ein typischer, öffentlich beschriebener Ablauf: Erstgespräch, Angebot mit Zeitplan, Briefing und Re-Briefing (der Texter fasst zusammen, wie er die Aufgabe verstanden hat), Texte, Korrektur, Veröffentlichung. Aus solchen Abläufen lassen sich sechs Schritte ableiten.

1. Briefing

Am Anfang steht das Briefing: Für wen ist die Website? Welche Leistungen sollen verkauft werden? Was ist das Ziel jeder Seite, anrufen, Termin buchen, Formular ausfüllen? Ein gutes Briefing spart später Korrekturrunden. Viele Anbieter arbeiten dafür mit einem Fragebogen.

2. Gespräch

Ein Gespräch ergänzt den Fragebogen, weil man nachfragen kann. Ein guter Texter fragt nach Dingen, die ihr für selbstverständlich haltet. Warum kommen eure Stammkunden wieder? Was macht ihr anders als der Betrieb zwei Straßen weiter? Welche Frage hört ihr so oft, dass sie euch schon nervt? Aus genau diesen Antworten entstehen Sätze, die keine KI und keine Textbörse ohne euch schreiben kann.

3. Keyword-Recherche

Parallel prüft der Texter oder die Agentur, wonach eure Kunden suchen und wie oft. Das bestimmt, welche Seiten es gibt und wie sie heißen. Eine eigene Seite für die Badsanierung in Brühl lohnt sich, wenn danach gesucht wird, nicht weil der Name gut klingt. Lasst euch die Ergebnisse zeigen. Wenn Sichtbarkeit bei Google für euch ein größeres Thema ist, findet ihr unter SEO, wie wir dabei vorgehen.

4. Entwurf

Der erste Entwurf sollte möglichst im echten Layout kommen oder wenigstens in der echten Seitenstruktur, nicht als loses Textdokument. Nur so seht ihr, ob die Überschrift auf dem Handy passt und die Handlungsaufforderung an der richtigen Stelle steht.

5. Korrektur

Prüft den Entwurf auf drei Dinge: Stimmt alles fachlich? Klingt es nach euch? Würde ein Kunde danach anrufen? Sammelt alle Anmerkungen in einer Runde und von einer Person. Drei Leute mit drei Wunschlisten machen einen Text selten besser.

6. Freigabe und Einbau

Gebt die Texte schriftlich frei. Die schriftliche Freigabe dokumentiert auch, dass ein Mensch geprüft hat und ihr die Verantwortung tragt. Danach werden die Texte eingebaut, mit Seitentitel, Meta-Beschreibung, sauberen Überschriften und Alt-Texten. Alt-Texte sind kurze Bildbeschreibungen, die Screenreader vorlesen und Suchmaschinen auswerten. Klärt vorher, wer den Einbau übernimmt.

Was ihr liefern müsst

Der beste Texter kann nur so gut schreiben, wie ihr ihn informiert. Aus den öffentlich beschriebenen Abläufen ergibt sich, was er von euch braucht:

  • Zielkunden und Einzugsgebiet: Wen wollt ihr erreichen, und wo?

  • Leistungen mit Preisrahmen: Was bietet ihr an, und was kostet es ungefähr?

  • Typische Kundenfragen: Was wird am Telefon immer wieder gefragt?

  • Abgrenzung zum Wettbewerb: Was macht ihr anders?

  • Belege: Referenzen, Zertifikate, Jahre im Beruf, Team.

  • Fotos: Team, Arbeit, Räume.

  • Eine Person für die Freigabe. Und Zeit für ein Gespräch.

Checkliste mit sieben Punkten, die ein Texter von einem Betrieb braucht: Zielkunden und Gebiet, Leistungen mit Preisrahmen, typische Kundenfragen, Abgrenzung zum Wettbewerb, Belege wie Meisterbrief und Referenzen, echte Fotos sowie eine Person für die Freigabe und Zeit für ein Gespräch.

Checkliste: Was der Texter von euch braucht. Quelle: eigene Zusammenstellung aus öffentlich beschriebenen Texter-Abläufen. Die Beispiele beziehen sich auf den ausgedachten Sanitärbetrieb.

Woran ihr ein gutes Angebot erkennt

Ein Preis allein sagt wenig, das zeigt schon die Spanne für denselben Artikel, von der eine Agentur berichtet. Stellt deshalb vor der Beauftragung diese Fragen:

  • Bei mehreren Leistungsseiten: Ist ein Gespräch mit uns enthalten, oder schreibt ihr nur aus Briefing oder Fragebogen?

  • Ist eine Keyword-Recherche enthalten, und bekommen wir die Ergebnisse zu sehen?

  • Schreibt ihr Seitentitel und Meta-Beschreibung für jede Seite mit?

  • Wie viele Korrekturrunden sind im Preis, und was kostet jede weitere?

  • Welche Nutzungsrechte räumt ihr uns ein? Ausschließlich, unbefristet, auch für Druck und Social Media?

  • Nutzt ihr KI, und wenn ja, wofür? Wer prüft die Fakten?

  • Wer genau schreibt: ihr selbst oder jemand, an den ihr den Auftrag weitergebt?

  • Könnt ihr Beispiele für Website-Texte zeigen, nicht nur Blogartikel?

  • Baut ihr die Texte auch ein, oder liefert ihr ein Dokument?

Ein Testtext kann sinnvoll sein, wenn ihr unsicher seid. Bezahlt ihn fair, statt ihn kostenlos zu verlangen. Ein bezahlter Testtext zeigt euch, wie jemand wirklich arbeitet.

Warnzeichen gibt es auch. Für eine Website mit mehreren Leistungsseiten ein Angebot nur pro Wort, ohne Gespräch und ohne Recherche. Versprechen wie „Platz 1 bei Google garantiert“, die niemand seriös geben kann. Keine Aussage zu Nutzungsrechten. Und Texte, die fertig sind, bevor jemand eine einzige Frage zu eurem Betrieb gestellt hat.

Häufige Fragen

Was kostet es, SEO-Texte schreiben zu lassen?

Bei Textbörsen zahlt ihr laut den Preislisten von content.de und Textbroker zwischen 1,6 und 8,0 Cent pro Wort netto, plus kleine Gebühren pro Text (Stand 23.10.2026). Einzelne Texter und Agenturen nennen für eine Unterseite mit Gespräch und Recherche öffentlich rund 500 bis 1.200 Euro, teils netto, teils ohne Angabe. Eine aktuelle, frei zugängliche Honorarumfrage für Texter in Deutschland haben wir nicht gefunden.

Was ist der Unterschied zwischen SEO-Texten und Website-Texten?

SEO-Texte sind auf bestimmte Suchbegriffe ausgerichtet, damit eine Seite bei Google gefunden wird. Website-Texte sollen Besucher überzeugen. Gute Website-Texte sind beides. Ein Text, der nur für Google geschrieben ist, bringt vielleicht Besucher, aber keine Anfragen. Ein Text ohne die richtigen Begriffe überzeugt, wird aber kaum gefunden.

Erkennt Google KI-Texte, und ist das schlimm?

Google bewertet nach eigener Aussage die Qualität, nicht die Entstehung. Im Beitrag von 2023 heißt es: „Our focus on the quality of content, rather than how content is produced, is a useful guide“. Problematisch sind viele Seiten ohne Mehrwert, egal ob Mensch oder KI sie schreibt. Ein KI-Entwurf, den ihr mit euren Fakten ergänzt und sorgfältig prüft, ist kein Problem.

Müssen wir KI-Texte auf der Website kennzeichnen?

In der Regel nicht, wenn ein Mensch die Texte prüft und ihr die redaktionelle Verantwortung tragt. Das ist die Ausnahme in Art. 50 Abs. 4 Unterabsatz 2 der KI-Verordnung, die auch die Bundesnetzagentur nennt. Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, etwa Nachrichten, lohnt eine genauere Prüfung. Für KI-Bilder und KI-Videos gelten eigene Regeln. Das ist keine Rechtsberatung.

Wie lang sollte ein Website-Text sein?

So lang, dass er die Fragen eurer Kunden beantwortet, und nicht länger. Wir kennen keinen Beleg dafür, dass Google eine bestimmte Wortzahl bevorzugt. Eine Leistungsseite, die Preisrahmen, Ablauf, Gebiet und Dauer klärt, kommt schnell auf einige hundert Wörter. Eine Startseite, die vor allem auf die Leistungen weiterleitet, braucht weniger.

Wie lange dauert es, Website-Texte schreiben zu lassen?

Bei einer Textbörse geht ein einzelner Text schnell. Mit Gespräch, Recherche und Korrektur sind einige Wochen realistisch, eine Texterin nennt für Startseite plus fünf Unterseiten vier bis sechs Wochen. Viel hängt davon ab, wie schnell ihr Unterlagen und Freigaben liefert.

Muss die Struktur der Website schon fertig sein?

Nein, sie sollte zusammen mit den Texten entstehen, aus euren Leistungen und der Keyword-Recherche. Wer erst das Design fertigstellt und dann passende Texte sucht, muss oft an beidem nachbessern.

Fazit: Was Website-Texte kosten und worauf es ankommt

Für eine kleine Website wie in unserer Beispielrechnung kostet das Schreibenlassen zwischen gut 100 Euro bei einer Textbörse und rund 3.000 Euro oder mehr bei einem Texter oder einer Agentur. Der Unterschied liegt selten in den Wörtern, sondern in der Arbeit davor: zuhören, recherchieren, ordnen. KI kann dabei helfen. Google hat damit kein Problem, solange ein Mensch prüft und jede Seite einen echten Zweck hat. Wichtiger als jede Kennzeichnung ist, dass ihr euch die Nutzungsrechte schriftlich einräumen lasst und nur belegbare Werbeaussagen macht.

Ob ein Text taugt, könnt ihr selbst prüfen. Steht im ersten Satz, was ihr macht und wo? Findet ein Kunde Preisrahmen, Ablauf und Dauer? Gibt es Belege statt Behauptungen? Gibt es eine klare Handlungsaufforderung mit anklickbarer Telefonnummer? Hat jede Seite einen eigenen Seitentitel und eine eigene Meta-Beschreibung? Wenn ihr mehrmals mit Nein antwortet, lohnt sich ein Blick auf die Texte, bevor ihr über ein neues Design nachdenkt.

Wenn ihr dabei eine zweite Meinung wollt, schickt uns den Link zu eurer Startseite über unser Kontaktformular. Wir sehen sie uns kostenlos an und sagen euch, welche drei Sätze wir zuerst ändern würden. Die technischen Grundlagen wie Seitentitel, Meta-Beschreibung und Überschriften könnt ihr vorher selbst mit unserem SEO-Check prüfen.